Gewährleistung und Garantie

Gewährleistung und Garantie

Garantie

Die Garantie wird von Herstellern und Händlern freiwillig angeboten und bezieht sich in der Regel auf die Funktionsfähigkeit bzw. Haltbarkeit bestimmter Bestandteile über einen bestimmten Zeitraum. Da die Garantie eine freiwillige, herstellerabhängige Leistung ist, kann sie von Hersteller zu Hersteller variieren. Bedingungen, Dauer und Umfang werden somit vom Hersteller festgelegt. Eine Garantie kann die Gewährleistung in keinem Fall verringern oder ersetzen.

Garantie

Gewährleistung

Garantie und Gewährleistung bezeichnen zwei unterschiedliche Arten von Ansprüchen. Entspricht ein Fahrrad nach dem Kauf nicht den angegebenen Beschaffenheiten und weißt Mängel auf, hat der Kunde Anspruch auf eine gesetzliche Gewährleistung. Der Anspruch gilt nur, wenn der Mangel nicht selbst verschuldet ist. Verschleißteile nehmen eine Sonderstellung bei der Gewährleistung ein. Gewährleistungsansprüche bleiben auch in Garantiefällen bestehen.

Gewährleistung

Der Kunde hat einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von 2 Jahren. Dies gilt für Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler.
Seit Januar 2022 liegt die Beweispflicht in den ersten 12. Monaten ab Kauf beim Händler/Hersteller. Er gewährleistet, dass sein Produkt bei Vertragsabschluss mangelfrei ist. Ab dem 13. Monat gilt die sogenannte "Beweisumkehr". Nun liegt die Beweispflicht beim Verbraucher.
Vor der Änderung vom 01.01.2022 galt die Beweispflicht der Händler/Hersteller für sechs Monate. Ab dem 7. Monat galt dann die "Beweisumkehr".

Die Gewährleistung bezieht sich auf alle Produkte in unserem Onlineshop und den Märkten. Sollte ein online gekauftes Produkt nicht mangelfrei sein, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 0431 - 64 732 688 oder per E-Mail unter service@megabike24.de Für Produkte die Sie vor Ort in einem unserer Märkte gekauft haben, kontaktieren Sie bitte den jeweiligen Markt. Eine Übersicht unserer Standorte finden Sie hier.

Wertgarantie Komplettschutz

Bei der Wertgarantie handelt es sich um eine zusätzliche Möglichkeit das Produkt bei Schäden über die Gewährleistung oder Herstellergarantie hinaus zu schützen. Hierbei werden auch Schäden durch unsachgemäße Handhabung, Sturz oder Diebstahl reguliert. Auch der Verschleiß kann hierbei übernommen werden. Informationen zum Wertgarantie-Komplettschutz erhalten Sie hier.

Verschleißteile

Eine Sonderstellung der Gewährleistung entsteht bei Verschleißteilen. Denn Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung, wenn sie durch Nutzung "abgefahren" sind. Hierzu ein Beispiel: Das Fahrrad ist ohne Mängel an den Kunden ausgeliefert worden. Innerhalb der ersten 6 Monate werden z.B. die Felgenbremsen stark beansprucht, so dass die Bremsbeläge heruntergefahren sind und ausgetauscht werden müssen. In diesem Fall unterliegen die Bremsen nicht der Gewährleistung, da es einen normalen Verschleiß durch Nutzung des Fahrrads darstellt.

Dabei werden insbesondere die folgenden Teile als Verschleißteile betrachtet:

Akkus, Bremsscheiben, Bremsbeläge, Buchsen, Dichtungen und Lager in Fahrwerksteilen (Gabel, Dämpfer), Felgen (bei Felgenbremsen), Griffe, Innenlager, Kette, Kettenblätter, Lagersätze bei vollgefederten Rahmen, Nabenlager, Reifen, Ritzel, Steuersatz, Seilzüge, Sattel, versenkbaren Sattelstützen.

Kauf im Onlineshop

Für Käufe im Onlineshop gilt des Weiteren ein gesondertes Widerrufsrecht. Der Käufer kann innerhalb von 14 Tagen den Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufspflicht beginnt am Tag nachdem die bestellte Ware vollständig beim Kunden eingegangen ist.

Um vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, muss die Widerrufserklärung per E-Mail, Post oder Fax innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung beim Verkäufer eingehen.

Nutzung während der Widerrufsfrist

Größenanpassung, Einstellung der Komponenten und eine Probefahrt sind wichtig und ratsam. Sollte Ihnen das Rad nicht passen oder gefallen, lassen wir es nach Ihrem Widerruf kostenfrei per Spedition bei Ihnen abholen. Eine Aufbewahrung des Kartons ist wichtig.
Bei der Rücksendung des Rads ist zu beachten, dass es ungenutzt und neuwertig bleibt. Das Rad darf also probiert, jedoch nicht genutzt werden.