Fahrradstraße

Fahrradstraße

Was ist eine Fahrradstraße und wofür gibt es sie?

In der Straßenverkehrsordnung werden durch das Verkehrszeichen 244.1 sogenannte "Fahrradstraßen" gekennzeichnet. Sie haben das übergeordnete Ziel, das Fahrradfahren auf dieser Straße sicherer zu machen. Überall wo das Fahrrad als vorherrschendes Fortbewegungsmittel gilt, wird die Fahrradstraße als verkehrslenkendes Instrument eingesetzt. Dies gilt auch für Verkehrspunkte, bei denen dies in Zukunft zu erwarten ist.

Wer darf die Fahrradstraße nutzen?

Fahrradstraßen dürfen nur von Radfahrenden befahren werden. Pedelecs mit einer motorisierten Unterstützung von maximal 25km/h sind einem Fahrrad gleichgestellt. Entsprechend ist eine Nutzung der Fahrradstraße erlaubt. Das Mindestalter für deren Nutzung liegt bei 8 Jahren.

Andere Verkehrsteilnehmer dürfen Fahrradstraßen nur nutzen, wenn diese für weitere Fahrzeugtypen entsprechend freigegeben ist. Weitere Verkehrsteilnehmer müssen sich dem Radverkehr anpassen. S-Pedelecs dürfen Fahrradstraßen nur befahren, wenn diese für Krafträder oder Kraftfahrzeuge allgemein freigegeben sind. Eine Freigabe für Mofas reicht nicht aus.

Weitere Regelungen der Fahrradstraße

Auf der Fahrradstraße ist es Fahrradfahrern erlaubt nebeneinander zu fahren. Dies ist eine Sondergenehmigung und gilt auf allen Fahrradstraßen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Fahrradstraßen beträgt 30 km/h. Dies gilt für alle Verkehrsteilnehmer.

Des Weiteren gelten auf Fahrradstraßen die allgemeinen Verkehrsvorschriften.